VR-Anlage Plus

Ihre sichere Geldanlage

Legen Sie Ihr Geld sicher und zu einem festen Zinssatz an. Das Geld wird kostenfrei für Sie auf einem separaten VR-Anlage Plus Konto verwahrt - somit erhalten Sie volle Transparenz. Eine Anlage ist bereits ab 5.000 EUR (für Minderjährige ab 1.000 EUR) möglich.
Zum Ablauf der Laufzeit wird das Guthaben automatisch auf Ihr hinterlegtes Konto ausgezahlt.

VR- Anlage Plus im Überblick

Ihre Vorteile mit VR-Anlage Plus

  • Sie setzen auf eine sichere Anlage und gehen kein Kursrisiko ein.
  • Sie legen im Voraus Ihre gewünschte Laufzeit mit festem Zinssatz fest.
  • Das Geld ist bei Ihrer Raiffeisenbank Aschberg eG durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.
  • Anlage bereits ab 5.000 EUR (für Minderjährige ab 1.000 EUR) möglich

Sichere Erträge

Sie sichern sich bereits heute den Zins für die komplette Laufzeit. Hier haben Sie die Wahl zwischen 3, 5, 8 und 10 Jahren - ganz wie es für Sie passt. Den aktuellen Zinssatz können Sie jederzeit bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin vor Ort oder telefonisch erfragen.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum VR-Anlage Plus

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden jährlich am 31.12. abgerechnet und wird automatisch auf Ihr Kapital aufgeschlagen - somit profitieren Sie zusätzlich vom Zinseszinseffekt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Aschberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Aschberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.